Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzung der Lagerflächen der SmartBox GmbH 1. 


1.Geltungsbereich 


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lagerplatzmietverträge zwischen SmartBox GmbH und Dritten als Kunden. Bei gewerblichen Kunden sind entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeinen Bedingungen der Kunden für die Einlagerung bei SmartBox GmbH unverbindlich und werden nur dann anerkannt, wenn SmartBox deren Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Ein späterer Widerspruch oder Vorbehalt gegen diese Bedingungen trotz Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden ist unbeachtlich. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte einer bestimmten verwandten Art gemäß § 305 Abs. 3 BGB handelt. 


2. Anmietung, Vertragsabschluss, Textform 


Die Angebote sind freibleibend. Für die Bestellung ist ein auf der Homepage und vor Ort erhältliches Mietvertragsformular vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Annahme der Bestellung kann ausschließlich entweder durch eine Auftragsbestätigung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder die tatsächliche Überlassung des Lagerplatzes (Mitteilung vom Zugangscode) erfolgen. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in Textform bestätigt werden. Auch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Der Verzicht auf die Textform kann nur in Textform vereinbart werden. 


3. Dauer von Lagerplatzmietverträgen, ordentliche Kündigung und Mietverhältnisse mit Vorauszahlungsrabatten 


Die Lagerplatzmietverträge sind nur als befristete Verträge, d.h. für eine im Voraus bestimmte Zeitdauer, möglich. Das Mietverhältnis wird nach dem Vertragsende automatisch verlängert.
Eine Untervermietung der Lagerfläche ist nicht gestattet. 

Die Mindestvertragsdauer beträgt 4 Wochen. Bei längerer Zeitdauer ist für den Kunden eine Kündigung mit einer Frist von 1 Woche in Textform (Brief, Fax, E- Mail) möglich. 

Gegen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung und unter gleichzeitiger Vorauszahlung sind Rabatte für die Vorauszahlungen (5 % bei der Festmietzeit von 6 Monaten oder 10 % bei einer Festmietzeit von einem Jahr) möglich. Werden Vorauszahlungsrabatte in Anspruch genommen, ist eine Kündigung vor Ablauf des vorausgezahlten Zeitraums (6 Monate oder ein Jahr) nicht möglich. Wird der Lagerplatz dennoch vor Ablauf des vorausgezahlten Zeitraums nicht mehr benötigt, geräumt verlassen und die Vermieterin zur Rücknahme aufgefordert, ist SmartBox zwar zur Rücknahme des gereinigten Lagerplatzes, jedoch nicht zur Rückzahlung der erhaltenen Vorauszahlung verpflichtet; die geleistete Vorauszahlung verfällt ersatzlos. 


4. Zulässige Nutzung, Zutrittsrecht des Personals der SmartBox GmbH, Maßnahmen bei unzulässiger Nutzung, Zuweisung eines Ersatzlagerplatzes im Bedarfsfall 


Der Kunde nutzt die Lagerfläche ausschließlich zur Lagerungszwecken. Maximale Bodenbelastung darf 500 Kg pro Quadratmeter nicht überschreiten. 

Ein Aufenthalt in den Räumen oder auf dem Gelände ist nur zwecks Verbringung der Gegenstände, Umsortierung sowie deren Inspektion zulässig, insbesondere dürfen die Räume/Boxen weder für Verarbeitung der eingelagerten Gegenstände noch für einen für die Lagerung nicht erforderlichen Aufenthalt genutzt werden. Dritten Personen sind nur in Begleitung und unter Aufsicht des Kunden Aufenthalt gestattet. Bauliche Veränderungen (feste Regale, Trennwände, Hacken, Bodenbefestigungen) sind nicht unzulässig. 

Es besteht auf dem gesamten Gelände und in Gebäuden absolutes Alkohol-, Drogenkonsum- und Rauchverbot. 

Jede Flächeneinheit verfügt über die Möglichkeit der Anbringung eines zweiten Schlosses, der ausschließlich durch das Personal der SmartBox GmbH bei Zahlungsverzug und zur Abwendung dringender Gefahr angebracht werden darf. Bei Verwendung der zweiten Schlosseinrichtung durch einen Kunden wird das mietereigene Schloss ohne Ersatz oder Kostenersatz, gegebenenfalls auf Kosten des Kunden, entfernt. 

Nicht eingelagert werden dürfen: Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände; Pflanzen, Tiere, Insekten usw.; leicht oder selbstentzündliche, und/oder jegliche Emissionen verursachende Stoffe/Flüssigkeiten, insbesondere Gase, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lithium Batterien, und so weiter; Nahrungsmittel, es sei denn die Konservierungsart und die luftdichte Verpackung den Schädlingsbefall und jegliche Emissionen ausschließen; unverpackte und unsaubere Kleidungsstücke (insbesondere verarbeitete Pelze oder unverarbeitete Pelzteile), Waffen; Sprengstoffe; Munition; gefährliche oder Emissionen verursachende Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe; Gift- und Sondermüll, mehr als 8 Stück Autoreifen pro Abteil (neu oder gebraucht, keine Altreifen); jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig im Besitz befindliche Gegenstände. 

Bei begründeter Annahme der unzulässigen Nutzung ist das Personal der SmartBox GmbH zum Zutritt und Prüfung jederzeit, bei Gefahr im Verzug auch ohne vorige Ankündigung, berechtigt. Wird eine unzulässige Nutzung festgestellt, muss der Kunde unverzüglich die unzulässigen Gegenstände entfernen. Bei Gefahrstoffen und Gefahr im Verzug kann das Personal der SmartBox GmbH auf Kosten des Kunden die Gegenstände sofort aus dem Lager entfernen. Bei Waffen, Sprengstoffen, Munition, gefährlichen Chemikalien, radioaktiven Stoffen, biologischen Kampfstoffen und Giftstoffen zieht SmartBox GmbH auf Kosten der Mietpartei die zuständigen Behörden zur Gefahrenabwehr hinzu. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SmartBox GmbH auch zwecks einer rechtmäßig angeordneten Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden und für behördliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entsprechend Zutritt zu verschaffen verpflichtet sein kann und grundsätzlich ohne vorige Mitteilung an Mietpartei Folge leisten wird. 

Werden Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen erforderlich, gewährt und gestattet der Kunde den Zutritt zur Lagereinheit nach einer Ankündigung mit einer 

Frist von einer Woche. Meldet sich der Kunde auf die Ankündigung nicht, kann das Personal der SmartBox GmbH bei der dringenden Gebotenheit der Maßnahmen sich selbst Zutritt verschaffen. Aus selben Gründen kann SmartBox GmbH auf die Umlagerung in ein vergleichbares alternatives Abteil / Box bestehen, und notfalls bei unterbleibender Mitwirkung trotz Aufforderung die Umlagerung selbst vornehmen. 

Der Kunde hält die Räume/Boxen im sauberen und ordentlichen Zustand. 

Bei Verträgen über die Dauer von sechs Monaten steht SmartBox GmbH während der Laufzeit beim begründeten Bedarf (Wartung, Reparaturen, Umbau) das Recht zu, dem Kunden durch eine Ankündigung (Brief, Fax, E-Mail) mit einer Frist von zwei Wochen einen gleichwertigen Ersatzlagerplatz zuzuweisen. Die Umlagerung erfolgt durch den Kunden selbst und ohne Aufwandentschädigung oder Kostenersatz. 


5. Nutzungszins, Umsatzsteuer bei Gewerbekunden, Zahlung und Kaution 


Die Abrechnungsperiode beträgt 4 Wochen. Die Zahlung erfolgt im Voraus für jede Abrechnungsperiode. Die Rechnung wird als PDF per E-Mail gestellt. In die unverschlüsselte Übermittlung als E-Mail-Anhang willigt der Kunde ein. 

Die Preise in der Auftragsbestätigung an Verbraucher sind Festpreise in EURO, wobei auf die Leistung keine Umsatzsteuer berechnet/auf Rechnung ausgewiesen wird. Der ausgewiesene Preis beinhaltet auch keine Umsatzsteuer. Bei gewerblichen Kunden, die zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt sind (15 UStG), erklärt SmartBox GmbH die Ausübung der Option zur Umsatzsteuer, so dass die ausgewiesene Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen sind. Die gewerblichen Kunden erhalten eine Rechnung mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die ausschließliche gewerbliche Nutzung hat der Kunde auf Aufforderung der SmartBox GmbH schriftlich zu versichern und nachzuweisen. 

Die Zahlungen sind beim Beginn einer jeden Abrechnungsperiode fällig und zahlbar ohne Skontoabzüge. 

Wird nach dem Abschluss des Vertrages erkennbar, dass ein Zahlungsanspruch für die bevorstehende Abrechnungsperiode
- durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden (z.B. Pfändungsmaßnahmen gegen eingelagerte Gegenstände, Insolvenzantrag) gefährdet wird oder - geriet der Kunde in der Vergangenheit wiederholt in Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen
kann die Fälligkeit der Zahlung der nächsten Abrechnungsperiode durch eine Erklärung in Textform um zwei Wochen vorverlegt werden. 

Wegen gegebenenfalls veränderter Lohn-, Erhaltungskosten für Lagerräume sind angemessene Preiserhöhungen durch die SmartBox GmbH nach Ablauf von 12 Monaten nach der ersten Abrechnungsperiode möglich. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzungsverhältnis unter Vorauszahlung vereinbart und die Vorauszahlung bewirkt wurde. 

Der Kunde leistet vor Inanspruchnahme der Räume / Box eine im Mietvertrag angegebene Kaution. Diese Kaution sichert sämtliche Ansprüche gegen den Kunden ab und wird innerhalb von 3-Wochen-Frist nach Vertragsende unbar zurückerstattet, wenn der Kunde sämtlichen Verpflichtungen wie rechtszeitige Rückgabe im gereinigten und unbeschädigten Zustand und seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. 

6. Versicherung 

SmartBox GmbH versichert - während der vereinbarten Vertragsdauer - ohne Extrakosten die eingebrachten Gegenstände ihrer Lagerkunden bei SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG. Für den Versicherungsschutz gelten DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 (DTV- Güter 2000/2008) sowie Besondere Bedingungen für die Versicherung vom Umzugsgut für die Versicherung nach DTV-Güter 2000/2008 (BB Umzugsgut) sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lagerplatzmiete. 


6.1. Voraussetzungen des Versicherungsschutzes 


Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn 

für den vereinbarten Einlagerungszeitraum im Voraus bezahlt wurde, 

die Gegenstände beanspruchungsgerecht verpackt und sachgemäß eingelagert wurden, 

der Kunde bei der Einlagerung sämtliche gefahrerhebliche Umstände anzeigt, die eine erhöhte als die typische Gefahr bei der trockenen Aufbewahrung unter normalen Temperaturen für Innenräume begründen.


6.2. Nicht versicherte Risiken / Gegenstände Ausgeschlossen sind die Gefahren 


des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 

von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 

der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 

aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;

der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. Zur Einlagerung unzulässige Gegenstände gemäß Ziffer 4 dieser AGB sind nicht versichert. Darüber hinaus sind nicht versichert Gemälde, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Silbersachen, antikes Porzellan, Edelsteine, echte Perlen, Geld, Valoren, Wertpapiere, umgemünzte Edelmetalle, Dokumente, Urkunden. Kein Versicherungsschutz besteht für 

Schäden durch Leimlösungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Auslaufen von Flüssigkeiten; 

Schäden durch Druckstellen, Farb-, Lack- und Emailleabsplitterungen, Verkratzen und Verschrammen sowie Schäden durch Rost und Oxidation bei unverpackten Gegenständen; 

Schäden durch Nichtfunktionieren von Uhren, Apparaten, Geräten, Motoren, Instrumenten, Schlössern und dergleichen, Fadenbruch bei Röhren und Beleuchtungskörpern; 

Personenschäden; 

Vermögensschäden aus vereinbarten Vertragstrafen, Lieferfristvereinbarungen und Garantieabsprachen;

Kosten der Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten auf Datenträgern sowie für den Ausfallschaden infolge des Datenverlustes;

mittelbare Vermögensschäden;

Schäden, die nicht unverzüglich gemeldet werden;

durch die Kundschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.


6.3. Höhe der Versicherungsleistung 


Der Versicherungswert beträgt - bei einer beschädigten, reparierbaren Sache - den zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkostenaufwand, zuzüglich einer etwa verbleibenden Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert der Sache. Der Zeitwert ist der Neuwert mit einem angemessenen Abzug für Alter und Nutzung, wobei eventuelle Restwerte angerechnet werden. Ein persönlicher Liebhaberwert ist nicht versichert. 

Pro Mieteinheit beträgt der Höchstversicherungswert 5.000,00 Euro. Daneben ist der Versicherungswert der Höhe nach durch den Kunden bei der Einlagerung angegebenen Wert der Gegenstände begrenzt. 

Sind die Güter bei Beginn der Versicherung beschädigt, so wird für den Verlust oder die Beschädigung nur Ersatz geleistet, wenn die vorhandene Beschädigung ohne Einfluss auf den während des versicherten Zeitraums eingetretenen Schaden war. 


6.4. Bestimmungen für den Schadensfall 


Der Kunde hat jedes Schadenereignis unverzüglich anzuzeigen. Die Schadenanzeige beinhaltet 

eine detaillierte Auflistung der Gegenstände (Bezeichnung, Menge, Alter, Anschaffungswert und Anschaffungsdatum, Zeitwert, Vorschäden)

die vermutete Ursache

zeitliche Umstände der Einlagerung und der Schadensfeststellung

gegebenenfalls Fotos, Rechnungskopien etc. Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Kunde den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Er hat dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen und solche Weisungen einzuholen, soweit die Umstände es gestatten. Der Kunde hat jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist. Er ist verpflichtet, alle Beweismittel, die für die spätere Aufklärung des Schadenhergangs von Bedeutung sein können oder für die Geltendmachung von Regressansprüchen notwendig sind, zu beschaffen und sicherzustellen.


7. Folgen des Zahlungsverzugs, unterlassener Mitwirkung oder Vertragspflichtverletzung 


Gerät der Kunde in Zahlungsverzug über den Nutzungszins oder unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung oder nutzt der Kunde den Lagerplatz in unzulässiger Weise, wird vereinbart: 

- Für jede Mahnung der Zahlung / schriftliche Erinnerung an die Pflichterfüllung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr für Aufwand eine Kostenpauschale in Höhe von € 10,00 sowie eventuelle Rücklastschriftgebühren der Bank zu erstatten;
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels um mehr als einer Woche sind ab Fälligkeit die jährlichen Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB vereinbart. Bei gewerblichen Kunden betragen die jährlichen Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, mindestens jedoch 10 Prozentpunkte ab Fälligkeit;
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels um mehr als einer Woche wird seitens des Personals der SmartBox GmbH zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche ein vermietereigenes Schloss angebracht, das nur von dem Personal der SmartBox GmbH und nur zu den Bürozeiten aufgeschlossen und entfernt werden kann. 

Für die Nutzung nach dem Vertragsende fällt höhere Nutzungsentschädigung an, für nähere Informationen hierzu siehe unten Punkt 8. 


8. Räumung und Rückgabe des Lagerplatzes nach Mietzeitende und/oder Kündigung, Nutzungsentschädigung bei Nichträumung, Auftrag zur Räumung 


Wird der Mietvertrag vor dem zeitlichen Ablauf durch den Kunden nach Punkt 3 ordentlich gekündigt, ist der gemietete Lagerplatz zu räumen und an SmartBox GmbH innerhalb der Büroöffnungszeit gereinigt zu übergeben. Die Verwendung spezieller Reinigungsmittel ist mit dem Personal der SmartBox GmbH abzustimmen. 

SmartBox GmbH kann das Mietverhältnis durch eine Erklärung in Textform kündigen: 

Fristlos bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode;

Unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen bei unterlassener geschuldeter Mitwirkung und/oder Verletzung der Pflichten nach dem Mietvertrag, wenn der Kunde zuvor in Textform zur Mitwirkung/Einhaltung der Bedingungen gesetzten Frist verstreichen lässt; die Aufforderung darf mit der Kündigung verbunden werden, die nach der nachgeholten Mitwirkung/Einhaltung der Bedingungen innerhalb der gesetzten Frist entfällt; 

Fristlos bei Verstößen durch Einlagerung von verbotenen oder ohne Waffenschein geführten Waffen, Sprengstoffen, Munition (außer nach Sondervereinbarung und gesicherter, Dritten gegenüber geheim zu haltender Lagerung), gefährlichen Chemikalien, radioaktiven Stoffen, biologischen Kampfstoffen und Giftstoffen; 

Fristlos bei Durchsuchung seitens der Strafverfolgungsbehörden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Vollstreckungsorgane und sonstigen Zwangsmaßnahmen der Behörden.
Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben für beide Vertragspartner uneingeschränkt bestehen. Für die Zeit nach den vier Wochen des Zahlungsverzugs (Abrechnungsperiode) während der vereinbarten Vertragslaufzeit und erfolgten Kündigung oder nach zwei Wochen nach der fristlosen Kündigung bis zum Tag der tatsächlichen Räumung schuldet die Mietpartei eine Nutzungsentschädigung in der Höhe der aktuellen Mietzinsen plus 20 % Aufschlag.

Wird der Lagerraum trotz Beendigung des Mietverhältnisses wegen Zeitablauf oder Kündigung und schriftlicher Aufforderung an die zuletzt bekannte Adresse innerhalb von zwei Wochen nicht geräumt, beauftragt der Kunde die SmartBox GmbH bereits jetzt: 

- Den Raum / Box unter Zerstörung der Schlossvorrichtung, ohne Schadenersatz zu schulden, zu öffnen, gegebenenfalls die Ersatzschlossvorrichtung zu beschaffen und zu installieren, den Raum zu betreten, Boxinhalt einzusehen;
- Die zurückgelassenen Gegenstände kostenpflichtig zu entfernen, gegebenenfalls und (nur nach Möglichkeit) ohne Inanspruchnahme Dritter anderweitig gegen Nutzungsentschädigung samt Aufschlag von 20 % zu lagern; 

- Die zurückgelassenen Gegenstände, ohne wirtschaftlich sinnvoller Verwertbarkeit fachgerecht auf Kosten des Kunden zu entsorgen,
- Die zurückgelassenen Gegenstände mit wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu verwerten und den Verwertungserlös mit den Nutzungszinsrückständen, Kosten der Ersatzvornahmen, Verwertung und Nutzungsentschädigung zu verrechnen; und darüberhinausgehenden Restbetrag für die Dauer von drei folgenden Kalenderjahren zu hinterlegen. 

Die eingelagerten Wertgegenstände sind ohne weitere Erklärungen zur Absicherung der Nutzungszinszahlungen und der Kosten von Ersatzmaßnahmen zur Sicherheit übereignet. Des Weiteren erklärt für diesen Fall die SmartBox GmbH bereits hiermit die Ausübung des Vermieterpfandrechts und widerspricht der Entfernung von Gegenständen ohne vorige Zustimmung oder Eingang des komplett ausstehenden Betrages. 


9. Höhere Gewalt 


Wird die rechtzeitige Zurverfügungstellung einer bestätigten Einlagerung für die SmartBox GmbH aus Gründen der höheren Gewalt oder behördlichen den Betrieb einschränkenden Maßnahmen ganz oder teilweise unmöglich oder nur unter einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand möglich, wird SmartBox von der Leistungsverpflichtung für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung und einer sonst möglichen Verzugsentschädigung befreit. SmartBox benachrichtigt den Kunden unverzüglich von den Umständen und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

Bei einer von SmartBox schuldhaft zur vertretenden Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 


10. Gewährleistung, Mängelrügen, Ausschluss von Folgeschäden 


Der Kunde kontrolliert den zur Verfügung gestellte Lagerplatz auf den geeigneten Zustand bei der Übernahme. Durch die Einlagerung bestätigt der Kunde den vertragsgemäßen Zustand der Fläche. Gewährleistungsrechte des gewerblichen Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten normalen Beschaffenheit und Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßem Einbau oder Änderung, auch durch Dritte. 

Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Garantie für die Beschaffenheit des Lagerplatzes. 

Jegliche über diese Gewährleistung hinausgehende Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Folgeschäden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschuss gilt nicht für Schäden infolge schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie auch nicht beim vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln. 

Bei Gefälligkeiten seitens des Personals der SmartBox GmbH durch Hilfeleistung beim Ein- oder Ausladen, Verbringung der Lagegeständen in oder aus den Lageflächen ist jede Unterstützung keine Leistung der SmartBox, sondern die persönliche Gefälligkeit des Helfers, für die SmartBox GmbH nicht haftbar gemacht werden kann. 


11. Geltendes Recht, Gerichtsstand, Sonstiges 


Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ostfildern-Ruit, Bundesrepublik Deutschland, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die deren ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Absichten am nächsten kommt. 


Stand: Februar 2021 


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